Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen, Serviceleistungen, Prüfleistungen gelten ausschließlich für alle Verkaufsgeschäfte, Serviceleistungen, Prüfleistungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufsbedingungen, Serviceleistungen, Prüfleistungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn eine Lieferung/Leistung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Käufers ausgeführt wird.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verkaufsgeschäfte mit dem Auftraggeber/Käufer oder seinem Rechtsnachfolger.
(3) Die Rechte und Pflichten von Auftraggeber/Käufer und Verkäufer gelten unabhängig von der Art und Weise der Finanzierung des Kaufpreises, selbst wenn der Auftragnehmer/Verkäufer den Käufer bei der Erlangung der Finanzierung unterstützt oder diese sonst vermittelt hat.
(4) Auftraggeber/Käufer die die Waren, Serviceleistungen, Prüfleistungen für private Zwecke benötigen, werden nur beliefert, wenn dies seitens der Firma MeDiS bestätigt wurde.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Kataloge, Prospekte, Preislisten, stellen nicht ein Angebot zur Eingehung von Kaufverträgen im Rechtssinne dar, sondern soll es dem Käufer lediglich erleichtern, seinerseits Angebote im Rechtssinne an den Verkäufer abzugeben. Der Auftraggeber, Besteller ist an seinen Auftrag 30 Tage - beginnend mit dem Tage der Auftragserteilung gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
(2) Weichen die bestellten Stückzahlen durch, abweichende Gerätedaten, hinzukommende Prüfungen, Kalibrierungen, Ersatzteile, von den in der Preisliste aufgeführten Verkaufseinheiten ab, behalten wir uns Anpassungen vor. Veränderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ebenfalls vor.
(3) Unsere Angebote sind freibleibend.

§ 3 Anlagenprüfungen/Anlagenkontrollen/ Geräteprüfungen/Gerätekontrollen

Kostenvoranschläge ohne anschließenden Auftrag sind kostenpflichtig, wenn hierauf vom Verkäufer vor Ausführung der Leistung ausdrücklich hingewiesen wird. Anlageprüfungen und Kontrollen, Geräteprüfungen und Kontrollen sind Momentanprüfungen. Das Risiko das Geräte/Anlagen bei oder nach der Prüfung/Kontrolle defekt gehen besteht. Wir übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistungen, Garantieleistungen, Ersatzleistungen oder Reparaturleistungen für Anlagen/Geräte die während der Prüfung/Kontrolle oder nach der Prüfung/Kontrolle defekt sind oder defekt gehen. Bei lebenserhaltenden Geräten hat der Auftraggeber für sofortigen Ersatz zu Sorgen.

§ 4 Preisstellung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben gelten für eine Leistung/Lieferung ab Haus/Herstellerwerk, bzw. Zentrallager des Verkäufers. Der Käufer trägt die Kosten der Zustellung und die auf seinen Wunsch abgeschlossene Transportversicherung.
(2) Preise für Geräte-Kontollen/Prüfungen/Kalibrierungen gelten nur bei sofortiger Zugänglichkeit der Geräte. Wartezeiten, Rüstzeiten, Deplacierungszeiten, sonstige Verzögerungen die Auftraggeberseitig anfallen werden in Rechnung gestellt.
(3) Der Käufer trägt die Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe am Tag der Ausführung der Lieferung; etwaige nachträgliche gesetzliche Änderungen werden entsprechend der gesetzlichen Regelung nachbelastet oder rückvergütet.
(4) Bei Wareneinkäufe u. Aufträgen unter einem Netto-Warenwert € 100,00 müssen wir einen Mindermengenzuschlag von € 20,00 erheben, da uns hier ein erheblicher Verwaltungsmehraufwand entsteht.
(5) Offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler in der Preisliste und bei Angeboten binden uns nicht. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit
(6) Für Serviceleistungen/Prüfleistungen/Gerätekontrollen ist bei Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zu bezahle. Für Warengüter, bei Vorauszahlung, bzw. Eingang der Bezahlung 14 Tage nach Rechnungsstellung, erhält der Käufer 2 % Skonto, andernfalls ist der Betrag innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Hiervon ist jedoch §3 ausgeschlossen.
(7) Abrechnung von Sprechstundenbedarf. Wir rechnen gerne den Sprechstundenbedarf direkt mit den Kostenträgern ab. Dazu benötigen wir ein, den rechtlichen Vorschriften entsprechend ausgefülltes Rezept. Das Rezept muss uns innerhalb von 14 Tagen über den Postweg erreichen. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihnen der Betrag ohne weitere Mahnung in Rechnung gestellt. Sollte ein Kostenträger Rezepte ganz oder zum Teil ablehnen, aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, so behalten wir uns vor, diese Beträge an den Besteller weiter zu berechnen. Die Verantwortung für die Auswahl des Sprechstundenbedarfs liegt allein beim Besteller.

§ 5 Zahlungsverzug, Aufrechnung

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz zu zahlen. Ist der Käufer Kaufmann beträgt der (Verzugs-) Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, dem Verkäufer nachzuweisen, dass in Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Lieferung und Lieferfrist

(1) Wir sind bestrebt, die zugesagten Lieferzeiten/Leistungszeiten einzuhalten. Eine Haftung für nicht eingehaltene Lieferzeiten/Leistungszeiten kann jedoch nicht übernommen werden. Der Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens und ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Für Warengüter, verpackte Ware mit offensichtlichen Mängel (Beschädigungen, Falschlieferungen oder Fehlmengen) und fehlende zugesicherte Eigenschaften sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Versteckte Mängel können bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht geltend gemacht werden. Wir sind, soweit dies nach Art des Liefergegenstandes dem Käufer zumutbar ist, berechtigt, die kostenfreie Einsendung des beanstandeten Gegenstandes zu verlangen. Bei gegebener Gewährleistungspflicht erstatten wir die Versandkosten.
(2) Der Verkäufer ist in angemessenem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
(3) Setzt der Käufer dem Verkäufer, nachdem er in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist, so ist der Käufer nach Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Rückgabe/Umtausch

Bestellte und ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer zurückgegeben werden. Die Ware muss in der unbeschädigten Originalverpackung sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Steril verpackte Produkte und Sonderanfertigungen sind generell von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Für jede Rückgabe und bei Umtausch erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15% des Netto-Warenwertes, mindestens jedoch € 20,00, es sei denn, die Rücksendung ist durch einen Fehler bei uns begründet. Bei Rückversand muss ein Beleg beiliegen, aus dem Artikelnummer, Stückzahl und die Rechnungs- oder Lieferscheinnummer hervorgehen, mit der die Ware bezogen wurde (§3 nicht inbegriffen).

§ 8 Gewährleistung für Sachmängel

(1) Der Verkäufer leistet für die gelieferten Erzeugnisse in der Weise Gewähr, dass er diejenigen Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges Mängel aufweisen, nach seiner Wahl kostenlos nachbessert oder neu liefert. Dabei gelten in der Regel zwei Nachbesserungsversuche als zumutbar. (§3 nicht inbegriffen)
(2) Ist der Verkäufer zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nachbesserung oder Neulieferung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, über angemessene Fristen hinaus oder schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Wählt der Käufer den Rücktritt, steht ihm daneben kein Schadenersatz zu. (§3 nicht inbegriffen)
(3) Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware gilt nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Werbung und Abbildungen im Shop, Katalogen oder Prospekten stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar. (§3 nicht inbegriffen)
(4) Wir übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistungen, Garantieleistungen, für Service-, Prüf-, u. Kontrollleistungen für Anlagen/Geräte vor und nach der Prüfung/Kontrolle.
(5) Falls der Käufer Vollkaufmann ist, setzen die Gewährleistungsansprüche voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist.

§ 9 Haftung des Verkäufers

(1) Soweit vorstehend nicht anderes geregelt worden ist, ist die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir übernehmen keine Haftung oder Schadensersatz für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht, wenn Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder aufgrund einer vom Verkäufer erteilten Garantie geltend gemacht werden((§3 nicht inbegriffen)). Schließlich gilt sie nicht, soweit der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In diesem Falle ist die Ersatzpflicht des Verkäufers auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter , Kunden, Anwender, Betreiber und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(2) Wir übernehmen keinerlei Haftung, Gewährleistungen, Garantieleistungen, für Service-, Prüf-, u. Kontrollleistungen für Anlagen/Geräte vor und nach der Prüfung/Kontrolle.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit Ansprüche nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz betroffen sind.

§ 10 Verjährung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Lieferung. Ausgeschlissen hiervon sind, Service-, Prüf-, u. Kontrollleistungen für Anlagen/Geräte vor und nach der Prüfung/Kontrolle.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Kaufsache zur Sicherung seiner Ansprüche an sich zu nehmen. Die Rücknahme ist nicht ein Rücktritt von dem Vertrag; die Pfändung der Sache durch den Verkäufer ist stets ein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, die Sache pfleglich zu behandeln und sie insbesondere auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Nennwert zu versichern.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich von Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Der Käufer haftet dem Verkäufer für den entstandenen Schaden, falls der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten.

§ 12 Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass persönliche Daten sowie Daten seiner Bestellung, Daten dienlich der Tätigkeitsausübung, uns zur Verfügung gestellte Kundendaten des Auftraggebers, elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers, sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Vertrage mit Vollkaufleuten als Käufer, ist der Geschäftssitz des Verkäufers, der Verkäufer ist auch berechtigt, den Käufer an seinem Wohnsitz oder Geschäftssitz zu verklagen.
(2) Gerichtsstand für Service-, Prüf-, u. Kontrollleistungen für Anlagen/Geräte vor ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

§14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.